201306.30
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SEPA-Verfahren mit 22-stelliger Kontonummer riskant für Verbraucher ?

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01. Februar 2014 wird das bisherige Zahlungsverkehrsverfahren für Überweisungen und Lastschriften auf das europaeinheitliche SEPA-Verfahren umgestellt.
Die bisherige Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl wird durch eine neue für Deutschland gültige 22-stellige IBAN abgelöst, bei Zahlungen in sonstige Länder kann diese IBAN 15 bis 34 Stellen betragen. Unter Umständen muss auch noch die acht- oder zehnstellige BIC, eine international standardisierte Bankleitzahl angegeben werden.

Wir halten dieses neue Verfahren mit der Verwendung dieser vielstelligen Zahlen für sehr verbraucherunfreundlich und risikoreich.
Hinzu kommt noch ein weiteres seit dem Jahre 2009 bestehendes Problem: Macht ein Bankkunde auf der Überweisung Fehler und geht das Geld daraufhin an den falschen Empfänger, kann er bei seiner Bank zwar eine Rückbuchung beantragen. Allerdings kann das teuer werden, wie eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW aus diesem Jahr zeigt.

Der Widerruf einer Fehlüberweisung vom Bankkonto kann den Verbraucher nach Angaben der Verbraucherschützern bis zu 45 Euro kosten. Ein Großteil der Institute verlangt für einen solchen „Überweisungsrückruf“ aber zwischen fünf und zehn Euro, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen(VZ-NRW) mitteilte. Zwar sind Banken und Sparkassen seit Ende 2009 nicht mehr verpflichtet, Kundengelder nach fehlerhaften Angaben zurückzuholen, dennoch bieten sie diesen Service an. Die VZ NRW befragte für die stichprobenartige Untersuchung 14 Geldinstitute in Nordrhein-Westfalen, darunter Sparkassen, Genossenschafts- und Geschäftsbanken, aber auch Direktbanken im Internet.

Elf von 14 Instituten verlangten die Gebühren selbst dann, wenn das Geld nicht mehr zurückgeholt werden konnte, teilten die Verbraucherschützer mit. Der Widerruf bei kleineren Beträgen lohne sich daher oft nicht. Überweist der Empfänger fehlgeleitetes Geld in diesen Fällen nicht freiwillig zurück, hilft nur der Rechtsweg mit einer Klage gegen unrechtmäßige Bereicherung.

Um solchen Unannehmlichkeiten vorzubeugen, sollten sich Verbraucher mit einem kostenpflichtigen Überweisungsrückruf beeilen. Banken könnten Geld nur ohne Probleme zurückrufen, wenn es noch nicht auf einem Empfängerkonto gelandet sei. Je nach Institut und dessen Arbeitsweise blieben meist nur zwischen drei und 24 Stunden Zeit. Bei Überweisungen zwischen Konten bei der gleichen Bank kann das Zeitfenster noch kürzer sein.

Um dieses Risiko einer falsch adressierten Zahlung für Sie in den Fällen zu verringern, in denen Sie unsere Gebührenrechnungen per Überweisung bezahlen, bieten wir Ihnen ausdrücklich das SEPA-Basislastschriftverfahren an. Insoweit haben wir unsere AGB auf den 01.09.2013 angepasst. Durch die Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandates erlauben Sie uns, nach einer auf unserer Gebührenrechnung enthaltene Ankündigung im Rahmen der hierfür vorgeschriebenen Pre-Notification an diesem vorher definierten Tage ( drei Geschäftstage nach dem Datum der Rechnungserteilung ) unsere Forderungen von Ihrem uns hierfür genannten Bankkonto einzuziehen. Die weiteren vorgeschriebenen Informationen wie unsere Gläubiger-Identifikationsnummer und Ihre Mandatsreferenznummer sowie die IBAN Ihres uns genannten Bankkontos und die BIC unseres Geldinstitutes sind auf der Ihnen erteilten Rechnung enthalten.

Um Ihnen die Sorge vor unberechtigten Abbuchungen zu nehmen, beachten Sie den folgenden Hinweis: Da Sie mit uns eine SEPA-Basislastschrift vereinbaren, können Sie im Gegensatz zu einer eventuell vereinbarten SEPA-Firmenlastschrift noch bis zu acht Wochen nach der auf Ihrem Konto erfolgten Belastung bei Ihrer Bank ohne jegliche Begründung dieser Abbuchung widersprechen, Sie erhalten dann problemlos Ihr Geld zurück.

Sollten Sie dieses für Sie sichere Verfahren nutzen wollen, bitten wir Sie uns darüber zu informieren.
Sie erhalten dann von uns ein SEPA-Lastschrift-Basismandat mit der Bitte um Unterzeichnung und Rückgabe.
Gleichzeitig erklären Sie damit auch die Anerkennung unserer mit Wirkung vom 01.09.2013 an das SEPA-Verfahren angepassten AGB, welche Sie auf dieser Homepage finden.

Sollten Sie in dieser Angelegenheit Rückfragen haben oder wenn wir Ihnen bei Ihren Umstellung auf das SEPA-Verfahren helfen können, bitte ich Sie sich an uns zu wenden.

Heinz Höller – Walburga Trusch
Steuerberater