201308.01
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Neue amtliche Vollmachtsvordrucke

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Finanzverwaltung plant im Jahr 2014 ein neues Verfahren einzuführen, welches die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtern soll: die sogenannte „Vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt).

Hier werden dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten die zu seiner Person bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten angezeigt bzw. elektronisch übermittelt.

Damit wir als Steuerberater Ihnen diese Möglichkeit auch anbieten können, benötigen wir von Ihnen als Mandant die neue als amtlicher Vordruck von der Finanzverwaltung herausgegebene „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“.

Nur bei Vorliegen dieser unterschriebenen „amtlichen Vollmachts-Vordrucke“ bei dem Steuerberater berechtigt nach dem jetzigen Stand der Diskussion diesen, das Vorliegen dieser Vollmacht in der noch zu errichtenden Vollmachtsdatenbank anzuzeigen.
Nur nach erfolgtem Eintrag in diese Datenbank können/dürfen die Daten zur VaST von der Finanzverwaltung an den Berater übermittelt werden.
Diese neue Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen gilt vollumfassend und bundeseinheitlich. Noch nicht bestätigt ist, ob die neue Vollmacht auch für DATEV Steuerkonto online pro verwendet werden kann, sodass für Steuerkontoabfragen die bisherige Vorgehensweise bis zur Bestätigung durch die Finanzverwaltung weiter anzuwenden ist.

Mit Steuerkonto-Online ist der Berater in der Lage, sämtliche Bewegungen auf dem Konto des Mandanten bei der Finanzkasse einzusehen. Dieses ist oft notwendig, wenn die EDV bei der Finanzamtskasse automatisch Umbuchungen innerhalb verschiedener Steuerarten vorgenommen hat.
Achtung: Derzeit ist davon auszugehen, dass bei Eheleuten von beiden Ehepartnern jeweils eine gesonderte Vollmacht erteilt werden muss.
Wollen Sie uns eine entsprechende Vollmacht zur Vertretung von den Finanzbehörden erteilen, laden Sie sich den Vordruck von dieser Seite unter „Allgemeine Informationen“ herunter, füllen diese bitte aus ( Bei Eheleute zwei gesonderte Vollmachtsvordrucke ! ) und senden Sie diese unterschrieben an uns
Sollten hier noch Fragen bestehen, kontaktieren Sie uns bitte.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Höller – Walburga Trusch
Steuerberater