Der Steuerberater als „idealer“ Nachfolgeberater
Der Steuerberater ist in der Pflicht, gemeinsam mit seinen Mandanten als zukünftigen Erblassern Konzepte für eine Nachfolgeregelung zu erarbeiten. Wirkt er hier nicht mit, besteht die Gefahr, dass Erbregelungen, die ohne sein kompetentes Mitwirken getroffen werden, betriebswirtschaftlich und steuerlich unangemessen sind. Eine Nachfolgeberatung, insbesondere zu einer Unternehmensnachfolge, kann eine sehr komplizierte Aufgabe sein. Sie berücksichtigt…